Quelle: |
Hessisches Landessozialgericht |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 27.02.2007 |
Aktenzeichen: | L 2 SF 112/05 P |
Schlagzeile: |
Gutachten zur Pflegebedarfsermittlung; Vergütung; Stundensatz; Zeitaufwand
Schlagworte: |
Gutachten, Pflegebedarfsermittlung, Stundensatz, Vergütung, Zeitaufwand
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
1. Der Stundensatz für die Erstellung eines Gutachtens zur Pflegebedarfsermittlung durch eine Diplom-Pflegewirtin beträgt 60 Euro.
2. Berechnungsgrundsätze des Senats zur Überprüfung des für die Erstattung des Gutachtens erforderlichen Zeitaufwandes.