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Quelle:

Hessisches Landessozialgericht
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 27.02.2007
Aktenzeichen: L 2 SF 112/05 P

Schlagzeile:

Gutachten zur Pflegebedarfsermittlung; Vergütung; Stundensatz; Zeitaufwand

Schlagworte:

Gutachten, Pflegebedarfsermittlung, Stundensatz, Vergütung, Zeitaufwand

Wichtig für:

Kurzkommentar:

1. Der Stundensatz für die Erstellung eines Gutachtens zur Pflegebedarfsermittlung durch eine Diplom-Pflegewirtin beträgt 60 Euro.

2. Berechnungsgrundsätze des Senats zur Überprüfung des für die Erstattung des Gutachtens erforderlichen Zeitaufwandes.

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