Quelle: |
Europäischer Gerichtshof (EuGH) |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.06.2007 |
Aktenzeichen: | C-453/05 |
Schlagzeile: |
Umsatzsteuerfreiheit für selbständige Kreditvermittler
Schlagworte: |
Hauptleistung, Kreditvermittlung, Nebenleistung, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Analysiert ein selbständiger Berater die Vermögenssituation seiner Kunden, um ihnen Kredite zu vermitteln, ist diese Leistung umsatzsteuerfrei, wenn die Vermittlung der Kredite als Hauptleistung anzusehen ist. Die Vermögensberatung teilt dann als Nebenleistung das steuerliche Schicksal der Hauptleistung.
Der Umstand, dass ein Finanzdienstleister zu keiner der Parteien eines Kreditvertrags, zu dessen Abschluss er beigetragen hat, in einem Vertragsverhältnis steht und mit einer der Parteien nicht unmittelbar in Kontakt tritt, schließt nicht aus, dass eine steuerbefreite Vermittlung von Krediten erbracht wird.
Im Klartext: Provisionen, die ein Kreditvermittler bei einem mehrstufigem Vertrieb von einem Finanzdienstleister für die Vermittlung eines Kredits zwischen Kunden und Bank erhält, sind umsatzsteuerfrei.
Hinweis: Die Luxemburger Richter beantworten mit ihrer Entscheidung ein Vorabentscheidungsersuchen des FG Brandenburg (Az: 1 K 692/05).