Quelle: |
Hessisches Landessozialgericht |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 12.02.2007 |
Aktenzeichen: | L 7 AS 225/06 ER |
Schlagzeile: |
Tilgungsraten; Kosten der Unterkunft
Schlagworte: |
Kosten, Tilgungsraten, Unterkunft
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Die Tilgungsraten eines Bauspardarlehens für selbstgenutztes Wohneigentum gehören aufgrund ihrer vermögensbildenden Funktion nicht zu den erstattungsfähigen Kosten der Unterkunft.