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Quelle:

Hessisches Landessozialgericht
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 12.02.2007
Aktenzeichen: L 7 AS 225/06 ER

Schlagzeile:

Tilgungsraten; Kosten der Unterkunft

Schlagworte:

Kosten, Tilgungsraten, Unterkunft

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Die Tilgungsraten eines Bauspardarlehens für selbstgenutztes Wohneigentum gehören aufgrund ihrer vermögensbildenden Funktion nicht zu den erstattungsfähigen Kosten der Unterkunft.

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