Quelle: |
Hessisches Landessozialgericht |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 09.02.2007 |
Aktenzeichen: | L 7 AS 288/06 ER |
Schlagzeile: |
einstweiliger Rechtsschutz gegen die Absenkung des Arbeitslosengelds II; Verstoß gegen einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt; Aufhebung des Vollzugs des Sanktionsbescheids
Schlagworte: |
Arbeitslosengelds II, Eingliederungsvereinbarung, Rechtsschutz, Sanktionsbescheids, Verstoß
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
1. Eine Sanktionierung nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 b) SGB II kommt auf der Grundlage eines die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsaktes gemäß § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II nicht in Betracht.
2. Nach Ablauf des Sanktionszeitraums kann die aufschiebende Wirkung einer Klage angeordnet und der Vollzug der Sanktion aufgehoben werden.