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Quelle:

Hessisches Landessozialgericht
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 09.02.2007
Aktenzeichen: L 7 AS 288/06 ER

Schlagzeile:

einstweiliger Rechtsschutz gegen die Absenkung des Arbeitslosengelds II; Verstoß gegen einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt; Aufhebung des Vollzugs des Sanktionsbescheids

Schlagworte:

Arbeitslosengelds II, Eingliederungsvereinbarung, Rechtsschutz, Sanktionsbescheids, Verstoß

Wichtig für:

Kurzkommentar:

1. Eine Sanktionierung nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 b) SGB II kommt auf der Grundlage eines die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsaktes gemäß § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II nicht in Betracht.

2. Nach Ablauf des Sanktionszeitraums kann die aufschiebende Wirkung einer Klage angeordnet und der Vollzug der Sanktion aufgehoben werden.

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