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Quelle:

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Art des Dokuments: Pressemitteilung
Datum: 06.07.2007
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Bundesrat beschließt Zweites Mittelstandsentlastungsgesetz einstimmig

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Wichtig für:

Kurzkommentar:

Das Zweites Mittelstandsentlastungsgesetz wurde am 6.7.2007 im Bundesrat ohne Gegenstimme verabschiedet.

In der Pressemitteilung werden Einzelheiten zu den folgenden Maßnahmen erläutert:

- Freistellung der Existenzgründer von statistischen Meldepflichten in den ersten drei Jahren
- Beschränkung auf maximal drei statistische Stichprobenerhebungen pro Jahr bei Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten
- Erleichterungen im Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz
- Wegfall von Genehmigungspflichten im Preisangaben- und Preisklauselgesetz
- Verbesserte und wirksamere Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur
- Einschränkung der Reisegewerbekartenpflicht
- Aufhebung des Blindenwarenvertriebsgesetzes und der Blindenwarenvertriebsverordnung
- Änderung des IHK-Gesetzes
- Deregulierung der Unternehmensstatistik im Güterverkehr
- Entfall von Fristen im Fahrerlaubnisrecht
- Wegfall von Meldepflichten nach der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung
- Einschränkung der Genehmigungspflichten im Personenbeförderungsgesetz
- Erleichterte Übermittlung von Halterdaten nach dem StVG
- Anhebung der Gewinnschwelle für die Buchführungspflicht von 30.000 auf 50.000 EURO durch eine Änderung des § 141 AO
- Einführung der Datenübertragung für Arbeitgeberbescheinigungen für Entgeltersatzleistungen, und Anspruch des Arbeitgebers auf Mitteilung von Krankengelddaten durch die Krankenkassen per Datenübertragung
- Ersatz der Vorausbescheinigung nach § 194 SGB VI durch eine Sondermeldung im Meldeverfahren der Sozialversicherung
- Übertragung der Betriebsprüfung der Unfallversicherungsträger auf die Betriebsprüfung der Rentenversicherung

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