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Quelle:

Europäische Kommission
Art des Dokuments: Information
Datum: 21.06.2007
Aktenzeichen: 6503 DG TAXUD

Schlagzeile:

Bericht über die Vereinfachung der derzeitigen Struktur der Mehrwertsteuer-Sätze

Schlagworte:

Ermäßigter Steuersatz, Steuersatz, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Derzeit gelten innerhalb der Gemeinschaft höchst unterschiedliche MwSt-Sätze und die Situation ist sehr komplex. Dabei sind die Grundregeln einfach: die Lieferung von Gegenständen und die Erbringung von Dienstleistungen werden normalerweise mit einem Satz von mindestens 15 % besteuert, die Mitgliedstaaten können jedoch einen ermäßigten Satz von nicht weniger als 5 % auf bestimmte aufgelistete Leistungen anwenden. Diese einfache Regelung wird jedoch durch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen verkompliziert, die vereinzelten Mitgliedstaaten aufgrund der Verhandlungen zur Einführung der Richtlinie über die Annäherung der MwSt-Sätze (1992) oder im Rahmen von Beitrittsakten gewährt wurden. Da dieser Zustand nicht zufriedenstellend ist, hat der Europäische Rat die Kommission im Februar 2006 dazu aufgefordert, auf der Grundlage einer Untersuchung durch eine unabhängige Expertengruppe einen umfassenden Bewertungsbericht über die Auswirkung der Anwendung ermäßigter Steuersätze in Bezug auf die Schaffung von Arbeitplätzen, auf das Wirtschaftswachstum und auf das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes vorzulegen. Diesen Bericht hat die EU-Kommission jetzt (in englischer Sprache) vorgelegt. Er trägt den Titel „Study on reduced VAT applied to goods and services in the Member States of the European Union”.

Hintergrund: Die Europäische Kommission vertritt die Auffassung, dass die derzeitige Struktur der MwSt-Sätze und insbesondere die ermäßigten MwSt-Sätze vereinfacht und rationalisiert werden müssen. Ihrer Meinung nach kann das System flexibler gestaltet werden, was den Mitgliedstaaten erlauben würde, auf lokal erbrachte Leistungen ermäßigte MwSt-Sätze anzuwenden. Ein solches flexibles System darf jedoch weder das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes beeinträchtigen, noch den Unternehmen übermäßige Befolgungskosten verursachen. In der Mitteilung werden mehrere mögliche Vorgehensweisen zur Erreichung dieses Ziels vorgestellt. Die Kommission hat jedoch davon abgesehen, einen konkreten Vorschlag hinsichtlich neuer Produkt- und Dienstleistungskategorien vorzulegen, da zunächst eine politische Einschätzung des Vorhabens durch die Mitgliedstaaten erfolgen muss. Gleichzeitig schlägt die Kommission vor, die meisten der bald auslaufenden Ausnahmereglungen bis Ende 2010 zu verlängern.

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