Quelle: |
Finanzgericht Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 27.09.2006 |
Aktenzeichen: | 1 K 1794/03 |
Schlagzeile: |
Zeitanteilige Aufteilung des Pflegepauschbetrag, wenn mehrere Personen den Patienten in zeitlich unterschiedlichem Umfang pflegen
Schlagworte: |
Aufteilung, Pflegepauschbetrag
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 34/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.8.2007):
Ist nach § 33b Abs. 6 Satz 5 EStG eine zeitanteilige Aufteilung des Pflegepauschbetrages möglich, wenn mehrere Personen den Patienten in zeitlich unterschiedlichem Umfang pflegen (hier: Tochter pflegte die Mutter 3 Monate zusammen mit der Schwester, dann alleine)?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 33b Abs 6 S 5
Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Entscheidung vom 27.9.2006 (1 K 1794/03)