Quelle: |
Finanzgericht Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 27.03.2007 |
Aktenzeichen: | 3 K 1036/03 |
Schlagzeile: |
Steuerbefreiung für Abfindung bei anschließender neuer Anstellung in einer mit dem früheren Arbeitgeber neu gegründeten GmbH
Schlagworte: |
Abfindung, Arbeitsvertrag, Betriebsübergang, Gesellschafter-Geschäftsführer, Steuerbefreiung, Umwandlung
Wichtig für: |
Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Hinweis: Der Freibetrag für Abfindungen (und Übergangsgelder) ist ab 2006 entfallen. Das Urteil betrifft die Rechtslage bis 2005.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 82/07 (Abgabe; altes Aktenzeichen: XI R 14/07) ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig:
Ist eine Abfindungszahlung anlässlich der Aufhebung eines Arbeitsvertrages mit unmittelbar anschließender neuer Anstellung als Gesellschafter-Geschäftsführer in der mit dem früheren Arbeitgeber neu gegründeten GmbH steuerfrei gemäß § 3 Nr. 9 EStG?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 3 Nr 9
Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Entscheidung vom 27.3.2007 (3 K 1036/03)