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Quelle:

Verwaltungsgericht Frankfurt/M.
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 06.06.0200
Aktenzeichen: 1 G 1016/07

Schlagzeile:

Einlagengeschäft; Schiffshypothek

Schlagworte:

Einlagengeschäft, Schiffshypothek

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Darlehen die durch eine in das Schiffsregister eingetragene erstrangige Schiffshypothek abgesichert sind, erfüllen nicht den Begriff des Einlagengeschäfts im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG.

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