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Quelle:

Verwaltungsgericht Frankfurt/M.
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.06.2007
Aktenzeichen: 3 E 4868/06.A

Schlagzeile:

AFGHANISTAN; RÜCKKEHR

Schlagworte:

Afghanistan, Rückkehr

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Alleinstehende männliche Rückkehrer im Erwachsenenalter geraten in Afghanistan nicht alsbald in eine völlig ausslichtslose Lage, so dass die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 AufenthG nicht in Betracht kommt.

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