Quelle: |
Verwaltungsgericht Frankfurt/M. |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 05.06.2007 |
Aktenzeichen: | 3 E 4868/06.A |
Schlagzeile: |
AFGHANISTAN; RÜCKKEHR
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Alleinstehende männliche Rückkehrer im Erwachsenenalter geraten in Afghanistan nicht alsbald in eine völlig ausslichtslose Lage, so dass die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 AufenthG nicht in Betracht kommt.