Quelle: |
Verwaltungsgericht Frankfurt/M. |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 05.06.2007 |
Aktenzeichen: | 3 E 4744/05.A |
Schlagzeile: |
Abschiebeschutz; AFGHANISTAN; psychische Erkrankung
Schlagworte: |
Abschiebeschutz, Afghanistan, Erkrankung, psychisch
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Die insbesondere in Kabul bestehenden Möglichkeiten der Behandlung traumatisierter Patienten stehen der Annahme eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 7 AufenthG entgegen.