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Quelle:

Verwaltungsgericht Frankfurt/M.
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.06.2007
Aktenzeichen: 3 E 4744/05.A

Schlagzeile:

Abschiebeschutz; AFGHANISTAN; psychische Erkrankung

Schlagworte:

Abschiebeschutz, Afghanistan, Erkrankung, psychisch

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Die insbesondere in Kabul bestehenden Möglichkeiten der Behandlung traumatisierter Patienten stehen der Annahme eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 7 AufenthG entgegen.

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