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Quelle:

Verwaltungsgericht Frankfurt/M.
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.05.2007
Aktenzeichen: 3 E 614/04.A

Schlagzeile:

AFGHANISTAN; ALLEINSTEHEND; FRAU

Schlagworte:

Afghanistan, Alleinstehend, Frau

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Nach der gegebenen Auskunftslage haben alleinstehende Frauen bei einer Rückkehr nach Afghanistan in der Regel keine Möglichkeit, sich selbst den Lebensunterhalt zu erarbeiten.

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