Quelle: |
Verwaltungsgericht Frankfurt/M. |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 30.05.2007 |
Aktenzeichen: | 1 J 1521/07 |
Schlagzeile: |
Erledigungsgebühr
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Eine Erledigungsgebühr entsteht nicht für Tätigkeiten, die von der Verhandlungs- und Terminsgebühr abgedeckt ist. Sie vergütet nur eine Tätigkeit, die für die Optimierung der Chance auf ein stattgebendes Urteil im anhängigen Verwaltungsprozess nicht zielführend ist, aber auf andere Weise dazu führt, dass eine Erledigung der Hauptsache eintritt.