Quelle: |
Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.05.2007 |
Aktenzeichen: | 1 K 497/06 |
Schlagzeile: |
Umfang der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Schlagworte: |
Entfernungspauschale, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Kürzung, Verfassungsmäßigkeit
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VI R 27/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 20.8.2007):
Ist die Neuregelung der Entfernungspauschale ab dem Veranlagungszeitraum 2007 für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch die gesetzgeberische Belastungsentscheidung, die Arbeitssphäre "am Werkstor" beginnen zu lassen und damit die Kosten für die Wegstrecke als gemischt veranlasste Aufwendungen nicht mehr als Werbungskosten zu berücksichtigen, im Rahmen des verfassungsrechtlich anerkannten Gestaltungsraums des Gesetzgebers? Wird durch diese steuerliche Nichtberücksichtigung von Erwerbsaufwendungen für die Wegstrecke bis 20 km insoweit das objektive Nettoprinzip verletzt?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 9 Abs 2; EStG § 39a Abs 1 Nr 1; GG Art 3
Vorgehend: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern , Entscheidung vom 23.5.2007 (1 K 497/06)