Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.11.2006
Aktenzeichen: X R 11/05

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.03.0200
Aktenzeichen: 11 K 6920/02 E

Schlagzeile:

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind nach der Rechtslage bis 2004 keine vorweggenommene Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften

Schlagworte:

Altersvorsorge, Kürzung, Pflichtbeitrag, Rentenversicherung, Rentenversicherungsbeitrag, Sonderausgabe, Sonderausgaben, Sonstige Einkünfte, Versorgungswerk, Vorwegabzug, Vorweggenommene Werbungskosten, Werbungskosten

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind keine vorweggenommene Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften. Pflichtbeiträge zu einem berufsständischen Versorgungswerk sind keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Hinweis: Gegen die gleich lautende BFH-Entscheidung vom selben Tag mit dem Aktenzeichen X R 45/02 ist beim Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 2 BvR 325/07 eine Verfassungsbeschwerde anhängig.

zur Suche nach Steuer-Urteilen