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Quelle:

Deutscher Bundestag
Art des Dokuments: Drucksache
Datum: 29.06.2007
Aktenzeichen: 16/5858

Schlagzeile:

Bearbeitungsdauer der Anträge auf Elterngeld

Schlagworte:

Elterngeld

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Die Bundesregierung kann nicht sagen, wie lange die Bearbeitung eines Elterngeldantrags durchschnittlich dauert. In ihrer Antwort (Bundestagsdrucksache 16/5858) auf eine Kleine Anfrage der Liberalen (Bundestagsdrucksache 16/5667) weist sie darauf hin, dass die Länder den Vollzug des Bundeselterngeld- und Elterzeitgesetzes unterschiedlich organisiert hätten. Es gebe bislang keine vergleichbaren Länderangaben. In den Ländern existierten Verwaltungsvorschriften zur Zuständigkeitsregelung im Umfang zwischen 0,5 und maximal zwei Seiten. Als besonders zeitintensiv gestalte sich bei der Bearbeitung der Anträge die Einkommensermittlung, da es hierfür einer umfangreichen Prüfung bedürfe.

Auf die Frage der FDP, wie umfangreich die Elterngeldanträge ausgestattet seien, verweist die Regierung darauf, dass die Ausgestaltung der Anträge ebenfalls Ländersache sei. Der Bund habe keine Möglichkeit, ein einheitliches Antragsformular vorzugeben. In der Regel umfasse der eigentliche Antrag aber vier Seiten und das Formular zum Einkommensnachweis sowie zu eventuell erforderlichen Bescheinigungen jeweils zwei Seiten. Die Zahl der Nachweispflichten sei "vom konkreten Fall abhängig". Werde nur der Mindestbetrag von 300 Euro beantragt, reduzierten sich die Angaben auf ein Minimum, da jede Einkommensprüfung entfalle.

Bislang sei in rund 3.000 Fällen Einspruch gegen Elterngeldbescheide eingelegt worden, dies entspräche etwa 2,5 Prozent aller Bescheide. Zudem seien derzeit drei Gerichtsentscheidungen bekannt, in denen Eltern geklagt hatten, deren Kind vor dem 1. Januar 2007 geboren worden sei. Alle drei Fälle seien in erster Instanz abgewiesen worden.

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