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Quelle:

Verwaltungsgericht Frankfurt/M.
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 14.03.2007
Aktenzeichen: 1 E 5342/06

Schlagzeile:

Ausweisung; KALIFATSSTAAT; ÖFFENTLICHE ORDNUNG; verfassungsfeindliche Organisation

Schlagworte:

Ausweisung, Kalifatsstaat, Öffentliche Ordnung, Organisation, verfassungsfeindlich

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Die einfache Mitgliedschaft eines Ausländers in einer verbotenen verfassungsfeindlichen Organisation beeinträchtigt die öffentliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland auch dann, wenn der Ausländer nicht aktiv ist und als "Karteileiche" gelten kann. Dies rechtfertigt eine Ermessensausweisung nach § 55 Abs. 1 AufenthG

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