Quelle: |
Verwaltungsgericht Frankfurt/M. |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.01.2007 |
Aktenzeichen: | 7 E 631/06 |
Schlagzeile: |
ABSCHIEBUNG; Assoziation EWG-Türkei; Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausübung des Umgangsrecht; Befristung der Wirkung einer Abschiebung; Befristung einer Ausweisung; UMGANGSRECHT
Schlagworte: |
Abschiebung, Assoziation, Aufenthaltsrecht, EWG-Türkei, Umgangsrecht
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
1. Zum Anspruch einer türkischen Staatsangehörigen auf nachträgliche Befristung der Wirkungen ihrer Abschiebung wegen Verkennung eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts.
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2. Die gesetzgeberischen Wertungen des § 6 Abs 1 Satz 3 SGB VIII zum Umgangsrecht sind als öffentlicher Belang auch im Rahmen einer ausländerbehördlichen Ermessensentscheidung (hier bei der Entscheidung der Befristung der Wirkungen einer Abschiebung) zu berücksichtigen.