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Quelle:

Verwaltungsgericht Frankfurt/M.
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.01.2007
Aktenzeichen: 7 E 631/06

Schlagzeile:

ABSCHIEBUNG; Assoziation EWG-Türkei; Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausübung des Umgangsrecht; Befristung der Wirkung einer Abschiebung; Befristung einer Ausweisung; UMGANGSRECHT

Schlagworte:

Abschiebung, Assoziation, Aufenthaltsrecht, EWG-Türkei, Umgangsrecht

Wichtig für:

Kurzkommentar:

1. Zum Anspruch einer türkischen Staatsangehörigen auf nachträgliche Befristung der Wirkungen ihrer Abschiebung wegen Verkennung eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts.

-

2. Die gesetzgeberischen Wertungen des § 6 Abs 1 Satz 3 SGB VIII zum Umgangsrecht sind als öffentlicher Belang auch im Rahmen einer ausländerbehördlichen Ermessensentscheidung (hier bei der Entscheidung der Befristung der Wirkungen einer Abschiebung) zu berücksichtigen.

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