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Quelle:

Verwaltungsgericht Frankfurt/M.
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.01.2007
Aktenzeichen: 9 E 2431/06

Schlagzeile:

BERUFSPRAKTISCHE TÄTIGKEIT; DIENSTZEIT; FACHHOCHSCHULE; FACHHOCHSCHULPROFESSOR; FÖRDERLICHE TÄTIGKEIT; HOCHSCHULLEHRER; PROFESSOR; RUHEGEHALTSFÄHIGE DIENSTZEIT

Schlagworte:

Dienstzeit, Fachhochschule, Förderung, Professor

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Für die Berücksichtigung von förderlichen berufspraktischen Zeiten nach § 67 Abs. 2 S. 4 BeamtVG ist vorrangig auf die Anforderungen für das jeweilige Professorenamt abzustellen.

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