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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.07.2007
Aktenzeichen: 10 K 4278/06 Kg

Schlagzeile:

Vorbereitungszeit auf eine Wiederholungsprüfung außerhalb eines Ausbildungsverhältnisses ist als Berufsausbildung anzusehen

Schlagworte:

Ausbildung, Berufsausbildung, Kindergeld, Prüfung, Vorbereitung, Vorbereitungszeit, Wiederholungsprüfung

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Die Vorbereitungszeit auf eine Wiederholungsprüfung außerhalb eines Ausbildungsverhältnisses ist als Berufsausbildung i.S. von § 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst a EStG anzusehen.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 70/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.9.2007):
Ist die Zeit, in der sich ein Kind auf eine Nachprüfung vorbereitet, auch dann als Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG anzusehen, wenn dies außerhalb des Ausbildungsverhältnisses vollkommen eigeninitiativ, also ohne Einbindung in eine schulische Mindestorganisation geschieht?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a; BAföG § 15 Abs 3 Nr 4; BBiG § 21 Abs 3
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 10.7.2007 (10 K 4278/06 Kg)

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