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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.05.2007
Aktenzeichen: 2 K 777/01

Schlagzeile:

Betriebsaufspaltung bei Miteigentümern

Schlagworte:

Betriebsaufspaltung, Betriebsvermögen, Bruchteilsgemeinschaft, Entnahme, Grundstück, Personelle Verflechtung, Teilwert, Verpachtung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 22/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.8.2007):
Verpachtung von drei Grundstücken an eine GmbH durch Gemeinschafter einer Bruchteilsgemeinschaft: Mit den Teilwerten anzusetzende Entnahme der Grundstücke aus dem Betriebsvermögen oder Begründung einer Betriebsaufspaltung? Kann der einzelne Gemeinschafter einer Bruchteilsgemeinschaft alleiniger Besitzunternehmer im Rahmen einer (echten) Betriebsaufspaltung sein, wenn die Bruchteilsgemeinschaft ihm und er sodann einer von ihm beherrschten GmbH bestimmte Flächen zur Nutzung überlässt?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 6 Abs 1 Nr 4; EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1; EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1; GewStG § 2 Abs 1
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 9.5.2007 (2 K 777/01)

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