Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.06.2007 |
Aktenzeichen: | VI R 60/05 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 29.06.2005 |
Aktenzeichen: | 13 K 2622/03 E |
Schlagzeile: |
Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden bei unentgeltlicher Nutzung der Wohnung
Schlagworte: |
Alleinstehender, Doppelte Haushaltsführung, Kostenbeteiligung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände ist zu klären, ob ein alleinstehender Arbeitnehmer einen eigenen Hausstand unterhält oder in einem fremden Haushalt eingegliedert ist. Dabei ist auch von Bedeutung, ob der Arbeitnehmer die Wohnung entgeltlich oder unentgeltlich nutzt.