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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.06.2007
Aktenzeichen: VI R 60/05

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.06.2005
Aktenzeichen: 13 K 2622/03 E

Schlagzeile:

Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden bei unentgeltlicher Nutzung der Wohnung

Schlagworte:

Alleinstehender, Doppelte Haushaltsführung, Kostenbeteiligung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände ist zu klären, ob ein alleinstehender Arbeitnehmer einen eigenen Hausstand unterhält oder in einem fremden Haushalt eingegliedert ist. Dabei ist auch von Bedeutung, ob der Arbeitnehmer die Wohnung entgeltlich oder unentgeltlich nutzt.

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