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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Information
Datum: 22.08.2007
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Information des Bundesfinanzministeriums zum Jahressteuergesetzes 2008

Schlagworte:

Jahressteuergesetz 2008

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Zum Jahressteuergesetz 2008 teilt das Bundesfinanzministerium folgendes mit:

Weg frei für gerechtere und einfache Steuern

Mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 hat das Kabinett den Weg für rund 200 Verbesserungen im Steuerrecht geebnet. Die Neuerungen führen zu weniger Bürokratie, vereinfachen Verfahren und sorgen für mehr Gerechtigkeit.

Das elektronische Lohnsteuerverfahren "ElsterLohn II" tritt 2011 an die Stelle der bisherigen Lohnsteuerkarte aus Papier. Jeder Bürger erhält dafür bei Geburt eine lebenslang gültige Steuer-Identifikationsnummer. Das Bundeszentralamt für Steuern speichert die für die Identifizierung notwendigen Daten. Arbeitnehmer müssen dann ihrem Arbeitgeber nur noch ihre jeweilige Identifikationsnummer und das Geburtsdatum melden. Das neue Verfahren wird weitaus effizienter, bürgerfreundlicher und kostengünstiger sein. Das Jahressteuergesetz 2008 reduziert die Bürokratiekosten um insgesamt 280 Millionen Euro.

Von dem Reformpaket profitieren in besonderem Maße berufstätige Ehepaare. Sie können sich künftig für das neue Anteilsverfahren entscheiden. Es sieht vor, dass beide Partner jeweils nur noch denjenigen Prozentsatz der gemeinsamen Lohnsteuer bezahlen, der ihrem Anteil am gemeinsamen Einkommen entspricht. Dies bedeutet im Vergleich zur heutigen Regelung vielfach einen höheren Nettolohn für den geringer verdienenden Ehepartner.

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