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Quelle:

Finanzgericht Berlin
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.07.2006
Aktenzeichen: 9 K 9052/03

Schlagzeile:

Berücksichtigung einer nachträglich beantragten Ansparabschreibung

Schlagworte:

Ansparabschreibung, Ansparrücklage, Existenzgründer, Nachweis, Rücklage

Wichtig für:

Existenzgründer, Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 16/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.7.2007):
Berücksichtigung einer nachträglich beantragten Ansparabschreibung: Muss bei einem seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 ermittelnden Existenzgründer bei noch nicht vorhandenen Einnahmen die begehrte Ansparabschreibung durch Einreichung einer korrigierten Einnahmen-Überschussrechnung dokumentiert und ein Nachweis über die liquiden Mittel hinsichtlich der geplanten Investition erbracht werden?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 7g
Vorgehend: Finanzgericht Berlin, Entscheidung vom 24.7.2006 (9 K 9052/03)

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