Quelle: |
Finanzgericht Berlin |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.07.2006 |
Aktenzeichen: | 9 K 9052/03 |
Schlagzeile: |
Berücksichtigung einer nachträglich beantragten Ansparabschreibung
Schlagworte: |
Ansparabschreibung, Ansparrücklage, Existenzgründer, Nachweis, Rücklage
Wichtig für: |
Existenzgründer, Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 16/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.7.2007):
Berücksichtigung einer nachträglich beantragten Ansparabschreibung: Muss bei einem seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 ermittelnden Existenzgründer bei noch nicht vorhandenen Einnahmen die begehrte Ansparabschreibung durch Einreichung einer korrigierten Einnahmen-Überschussrechnung dokumentiert und ein Nachweis über die liquiden Mittel hinsichtlich der geplanten Investition erbracht werden?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 7g
Vorgehend: Finanzgericht Berlin, Entscheidung vom 24.7.2006 (9 K 9052/03)