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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.10.2006
Aktenzeichen: 6 K 1734/05 Kg

Schlagzeile:

Anspruch auf Kindergeld für Kinder, die freiwillige Dienste leisten

Schlagworte:

Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V., freiwillige Dienste, Freiwilliges soziales Jahr, Friedensdienste, Kindergeld, Sozialarbeit

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:


Hintergrund: Kinder im Alter von 18 bis 24 Jahren werden nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2d steuerlich berücksichtigt, wenn sie ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder bestimmte andere Freiwilli-gendienste im Ausland leisten.

Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch Urteil des BFH vom 18.03.2009, Aktenzeichen III R 33/07 (unbegründet).

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 33/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.7.2007):
Ist § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2d EStG im Wege der Analogie dahingehend auszulegen, dass freiwillige Dienste die den formalen Anforderungen, insbesondere des § 14b ZDG entsprechen, ebenfalls kindergeldfähig sind (hier: Tochter im Ausland mit " Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V.")?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d; GG Art 3 Abs 2; ErsDiG § 14b
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 24.10.2006 (6 K 1734/05 Kg)

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