Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Sächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.06.2006
Aktenzeichen: 1 K 1565/04 (Kg)

Schlagzeile:

Kindergeld für an Borderline-Syndrom leidendes Kind

Schlagworte:

Behinderung, Borderline-Syndrom, Kausalität, Kindergeld, Lebensunterhalt, Psychische Erkrankung, Seelische Erkrankung

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:


Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 72/06 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2006):
Reicht es aus, dass die Behinderung (50% KB wegen seelischer Verhaltensstörung -- Borderline Syndrom) jedenfalls mitursächlich dafür ist, dass das Kind außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten, oder ist nach dem Wortlaut des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG ("wegen") ein einfacher Kausalzusammenhang notwendig?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3
Vorgehend: Sächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 26.6.2006 (1 K 1565/04 (Kg))

zur Suche nach Steuer-Urteilen