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Quelle:

Bundeszentralamt für Steuern
Art des Dokuments: Information
Datum: 20.04.2007
Aktenzeichen: Newsletter Familienleistungsausgleich 04/2007-5

Schlagzeile:

Erledigung der Kindergeldfestsetzung im Falle des Todes des Berechtigten

Schlagworte:

Aufhebung, Erledigung, Festsetzung, Kindergeld, Tod, Wirksamkeit

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Das Bundeszentralamt für Steuern ist zuständig für das Kindergeld. In ihrem Newsletter informiert die Bundesbehörde die Familienkassen wie folgt über die Erledigung der Kindergeldfestsetzung im Falle des Todes des Berechtigten:

Die Wirksamkeit einer Kindergeldfestsetzung endet mit dem Tod des Berechtigten; die Festsetzung hat sich dadurch auf andere Weise i. S. des § 124 Abs. 2 AO erledigt. Sie ist demzufolge in einem solchen Fall nicht aufzuheben.

Hinweis: Der Newsletter befasst sich auch mit folgenden Themen:
- Europäischer Freiwilligendienst nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 d EStG
- Einsprüche gegen die Anwendung der Entfernungspauschale ab 2007
- Neuantrag bei Vollendung des 18. Lebensjahres
- Aufgabenabgrenzung und Wahrung des Steuergeheimnisses bei Zuständigkeitswechsel (Klarstellung der Newsletter Ausgaben September und Oktober 2006)

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