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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.07.2006
Aktenzeichen: 6 K 164/04

Schlagzeile:

Besteuerung der Erträge einer typisch stillen Beteiligung als Dividenden

Schlagworte:

DBA-Luxemburg, Dividende, Kapitaleinkünfte, Luxemburg, Schachteldividende, Schachtelprivileg, Typisch stille Beteiligung

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 62/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 20.12.2006):
Unterfallen Einkünfte einer in Deutschland ansässigen GmbH aus einer stillen Beteiligung an einer Luxemburger Kapitalgesellschaft, an der sie zu mindestens 25 Prozent beteiligt ist, als Dividende im Sinne des DBA-Luxemburg dem sog. Schachtelprivileg des Art. 20 Abs. 3 DBA-Luxemburg und sind danach von der Besteuerung in Deutschland freigestellt?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
DBA LUX Art 20 Abs 2 S 3; DBA LUX Art 20 Abs 3; DBA LUX Art 2 Abs 1 Nr 4; DBA LUX Art 2 Abs 2; EStG § 20 Abs 1 Nr 1
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 24.7.2006 (6 K 164/04)

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