Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.05.2007 |
Aktenzeichen: | IV R 69/04 |
Vorinstanz: |
FG Berlin |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.04.2004 |
Aktenzeichen: | 6 K 6347/00 |
Schlagzeile: |
Gewerblicher Grundstückshandel: Laufender Gewinn bei Veräußerung oder Aufgabe von Mitunternehmeranteilen
Schlagworte: |
Anteilsveräußerung, GbR, Gewerbeertrag, Gewerblicher Grundstückshandel, Veräußerungsgewinn
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Entgelt für die Veräußerung von Anteilen an einer Personengesellschaft, die den gewerblichen Grundstückshandel betreibt, ist auf die Wirtschaftsgüter der Gesellschaft aufzuteilen mit der Folge, dass der auf die Grundstücke im Umlaufvermögen entfallende Gewinn als laufender Gewinn der Gewerbesteuer unterliegt; Entsprechendes gilt bei Aufgabe eines Mitunternehmeranteils (Anschluss an Senatsurteil vom 14. Dezember 2006 IV R 3/05, BFH/NV 2007, 601)