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Quelle:

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.07.2007
Aktenzeichen: 1 K 806/06

Schlagzeile:

Forderungen des Finanzamtes über die in Entgelten enthaltene Umsatzsteuer als Insolvenzforderungen

Schlagworte:

Entgelt, Forderung, Insolvenz, Insolvenzforderung, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen V R 64/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 19.10.2007):
1. Gehören die Forderungen des Finanzamtes über die in Entgelten enthaltene Umsatzsteuer zu den Insolvenzforderungen, die zur Insolvenztabelle anzumelden wären, aber nicht gegen die Masse geltend gemacht werden können, wenn die Entgelte, die von einem Istversteuerer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen für von ihm vor der Insolvenzeröffnung erbrachte Leistungen vereinnahmt worden sind?
2. Ist auch bei der Istversteuerung die Umsatzsteuerforderung bei Erbringung der Leistung "begründet" i.S. des § 38 InsO?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
InsO § 38; AO § 38; InsO § 41; UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 1; UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 1
Vorgehend: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt , Entscheidung vom 12.7.2007 (1 K 806/06)

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