Quelle: |
Finanzgericht Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 27.09.2006 |
Aktenzeichen: | 1 K 1029/06 |
Schlagzeile: |
Steuerunschädliche Verwendung eines Darlehens
Schlagworte: |
Anschaffungskosten, Darlehen, Finanzierung, Steuerunschädliche Verwendung, unmittelbar, Verwendung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 29/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2007):
Lässt der Begriff "unmittelbar" in § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG eine steuerunschädliche Verwendung eines Darlehens zu, wenn die Zahlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines begünstigten Wirtschaftsgutes ganz oder teilweise erst nach mehr als 30 Tagen seit der Darlehensvalutierung erfolgt?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 10 Abs 2 S 2 Buchst a
Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Entscheidung vom 27.9.2006 (1 K 1029/06)