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Quelle:

Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.09.2006
Aktenzeichen: 1 K 1029/06

Schlagzeile:

Steuerunschädliche Verwendung eines Darlehens

Schlagworte:

Anschaffungskosten, Darlehen, Finanzierung, Steuerunschädliche Verwendung, unmittelbar, Verwendung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 29/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2007):
Lässt der Begriff "unmittelbar" in § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG eine steuerunschädliche Verwendung eines Darlehens zu, wenn die Zahlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines begünstigten Wirtschaftsgutes ganz oder teilweise erst nach mehr als 30 Tagen seit der Darlehensvalutierung erfolgt?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 10 Abs 2 S 2 Buchst a
Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Entscheidung vom 27.9.2006 (1 K 1029/06)

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