Quelle: |
Finanzgericht Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 17.11.2006 |
Aktenzeichen: | 8 K 674/06 |
Schlagzeile: |
Kindergeld für den Sohn, der in der Übergangszeit von 6 Monaten zwischen Abitur und Einberufung zur Bundeswehr dem Arbeitsamt nicht zur Verfügung stand
Schlagworte: |
Abitur, Ausbildung, Bundeswehr, Einberufung, Kindergeld, Übergangszeit, Wehrdienst
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 41/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.9.2007):
Kindergeld für den Sohn, der in der Übergangszeit von 6 Monaten zwischen Abitur und Einberufung zur Bundeswehr dem Arbeitsamt nicht zur Verfügung stand?
Einarbeitung in das Abrechnungswesen der physiotherapeutischen Praxis der Mutter und Grundwehrdienst (später Zeitsoldat und Offizierslaufbahn) als Ausbildung i.S. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a EStG?
Verfahrensmangel der unterlassenen Sachaufklärung?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a; EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b; EStG § 63
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 17.11.2006 (8 K 674/06)