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Quelle:

Sächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.05.2007
Aktenzeichen: 1 K 1676/05

Schlagzeile:

Berücksichtigung der Fahrten mit dem Familienwagen bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge eines Kindes

Schlagworte:

Ausbildungsfreibetrag, Eigene Einkünfte, Einkünfteermittlung, Familienheimfahrt, Nutzungsüberlassung

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 44/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.8.2007):
Ausbildungsfreibetrag: Können Aufwendungen für Familienheimfahrten des zur Berufsausbildung auswärts untergebrachten Kindes auch dann bei der Ermittlung seiner Einkünfte und Bezüge berücksichtigt werden, wenn die Eltern den Familienwagen nur im Rahmen von Abhol- und Bringfahrten überlassen; also keine dauernde Nutzungsüberlassung des Pkw gegeben ist?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 33a Abs 2 S 1; EStG § 33a Abs 2 S 2; EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 5; EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 4
Vorgehend: Sächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 4.5.2007 (1 K 1676/05)

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