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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.01.2006
Aktenzeichen: 16 K 63/03

Schlagzeile:

Mangels Leistungswillen keine Umsatzbesteuerung einer hypothetischen privaten Nutzung eines Pkw durch Arbeitnehmer

Schlagworte:

Arbeitnehmer, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Firmenwagen, Geldwerter Vorteil, Leistungswillen, Privatnutzung, Überlassung

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Mangels Leistungswillen erfolgt keine Umsatzbesteuerung wegen einer hypothetischen privaten Nutzung eines Pkw durch Arbeitnehmer, wenn eine derartige Nutzung vertraglich ausgeschlossen ist.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen XI R 66/07 (Abgabe; altes Aktenzeichen: V R 46/07) sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.8.2007):
Darf das Finanzamt einen geldwerten Vorteil für die Überlassung von Pkws an Arbeitnehmer umsatzsteuerlich in Ansatz bringen, wenn der Arbeitgeber die Bedingung, die Fahrzeuge privat nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu verwenden, nicht überwacht?
Kann eine weitere private Nutzung der Fahrzeuge pauschal unterstellt werden?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 2 Buchst b; UStG § 3 Abs 9; UStG § 10 Abs 4 Nr 2
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 19.1.2006 (16 K 63/03)

Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch Urteil des BFH vom 08.10.2008 (Zurückverweisung).

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