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Quelle:

Bundesrat
Art des Dokuments: Drucksache
Datum: 21.09.2007
Aktenzeichen: 544/07 (Beschluss)

Schlagzeile:

Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008)

Schlagworte:

Jahressteuergesetz 2008, JStG 2008, Steuerrechtsänderungen

Wichtig für:

Abgeordnete

Kurzkommentar:

In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 hat der Bundesrat eine Vielzahl von Vorschlägen zur Verbesserung des Gesetzentwurfs formuliert. Die sechzig Änderungsanträge und Prüfbitten betreffen nahezu alle Bereiche des Entwurfs und sind insbesondere darauf gerichtet, Bürokratie abzubauen, unerwünschte Steuergestaltungen zu vermeiden sowie Rechtsklarheit zu schaffen. Korrekturbedarf wird auch an der so genannten allgemeinen steuerlichen Missbrauchsnorm aufgezeigt.

Zum Bürokratieabbau fordert der Bundesrat, in bestimmten Fällen auf die zwingende Vorlage von Belegen zu verzichten. Zukünftig sollen Steuervergünstigungen allein aufgrund der Tatsache gewährt werden, dass der Steuerpflichtige die Leistung erbracht hat und eine Rechnung darüber besitzt. Dies kann im Bedarfsfall durch das Finanzamt geprüft werden. Ohne Belegvorlagepflicht würde nicht nur der Bürger entlastet, sondern auch die Akzeptanz für die elektronische Übermittlung der Steuererklärung gefördert.

Zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements fordert der Bundesrat, die Aufwandsentschädigung ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer nicht mehr zu besteuern.

Der Bundesrat bittet um Prüfung, ob die Neuregelung des Missbrauchs von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten den beabsichtigten Zweck erreicht. Die Regelung sei dringend korrekturbedürftig, soweit durch sie Gestaltungsmissbräuchen vorgebeugt werden soll. Da der Gesetzentwurf an dieser Stelle viele unbestimmte Rechtsbegriffe enthalte, könne deren künftige Behandlung durch die Rechtssprechung in keiner Weise abgesehen werden. Es stehe zu befürchten, dass die angestrebte Verbesserung der gegenwärtigen Rechtslage nicht erreicht wird.

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