Quelle: |
Hessisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Zwischenurteil |
Datum: | 14.05.2007 |
Aktenzeichen: | 4 K 1716/04 |
Schlagzeile: |
Abschreibung bei in Fertigbauweise errichteten Musterhäusern
Schlagworte: |
Abschreibung, Abschreibungszeitraum, Absetzung für Abnutzung, Fertigbauweise, Fertighaus, Musterhaus, Nutzungsdauer
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 47/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 19.10.2007):
Ist für Musterhäuser eines Fertigbauunternehmens eine – im Vergleich zur regelmäßigen Abschreibungsdauer des § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG (25 Jahre) – verkürzte Abschreibungsdauer (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG) zugrunde zu legen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
KStG § 8 Abs 1; EStG § 7 Abs 4 S 1; EStG § 7 Abs 4 S 2
Vorgehend: Hessisches Finanzgericht , Entscheidung vom 14.5.2007 (4 K 1716/04)