Quelle: |
Finanzgericht Bremen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.06.2007 |
Aktenzeichen: | 2 K 147/06 (5) |
Schlagzeile: |
Umsatzsteuerbefreiung für Tätigkeit einer Rechtsanwältin als Beraterin in einer öffentlichen Rechtsberatung
Schlagworte: |
Beratung, Recht, Rechtsanwalt, Rechtsberatung, Steuerbefreiung, Steuerfreiheit, Umsatzsteuer, Umsatzsteuerbefreiung
Wichtig für: |
Rechtsanwälte
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen XI R 68/07 (Abgabe; altes Aktenzeichen: V R 54/07) sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig:
Ist die Tätigkeit einer Rechtsanwältin als Beraterin in einer öffentlichen Rechtsberatung für eine juristische Person des öffentlichen Rechts gemäß § 4 Nr. 26 UStG umsatzsteuerfrei?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
UStG § 4 Nr 26
Vorgehend: Finanzgericht Bremen, Entscheidung vom 6.6.2007 (2 K 147/06 (5))