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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Information
Datum: 19.10.2008
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

EU-Richtlinie zur Besteuerung ausländischer Zinserträge

Schlagworte:

Ausländische Einkünfte, EU-Richtlinie, EU-Zinsrichtlinie, Kapitaleinkünfte, Kapitalvermögen

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium informiert in seinem Monatsbericht Oktober 2007 über die EU-Richtlinie zur Besteuerung ausländischer Zinserträge.

Die Information ist so gegliedert:
1 Zielsetzung der Richtlinie
2 Zum Verfahren
3 Zahlungseingänge aus der Quellensteuer
4 Zinsauskünfte
5 Schlussbemerkungen

Hintergrund: Mit der Einigung der Finanzminister der Europäischen Union auf die EU-Zinsrichtlinie (Richtlinie 2003/48/EG vom 3. Juni 2003) im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen ist nach Einschätzung des BMF dem Kampf gegen die grenzüberschreitende Steuerflucht ein Durchbruch gelungen. Der automatische Informationsaustausch stellt sicher, dass Anleger auch dann Steuern zahlen, wenn sie im Ausland Kapitalerträge erzielen. Die Mitgliedstaaten werden in die Lage versetzt, die Zinserträge ihrer Gebietsansässigen (Bürger mit einem Wohnsitz in ihrem Staat) nach den eigenen nationalen Vorschriften zu besteuern, auch wenn diese Zinserträge in anderen EU-Mitgliedstaaten bzw. ihren abhängigen oder assoziierten Gebieten oder europäischen Drittstaaten erzielen.

Wörtlich heißt in einer Info des BMF: Ein effektiver Steuervollzug kann in einigen Bereichen weit besser auf europäischer Ebene als im rein nationalen Rahmen erreicht werden. Die 2003 erzielte Einigung der Finanzminister der Europäischen Union auf eine Richtlinie zur Besteuerung von Zinserträgen erweist sich heute als wichtiger Beitrag im Kampf gegen die grenzüberschreitende Steuerflucht. So wurden 2006 für Deutschland Quellensteuereinnahmen in Höhe von 145 Mio. Euro erzielt und weitere 1,5 Mrd. Euro Zinserträge dem deutschen Besteuerungsverfahren zugeführt. Die EU Zinsrichtlinie stopft Steuerschlupflöcher und sichert deutsche Steuererträge. Sie ist ein eindeutiges Bekenntnis zu mehr Steuergerechtigkeit in Europa.

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