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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 04.10.2007
Aktenzeichen: IV C 5 - S 2341/07/0001

Schlagzeile:

Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs: Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge mit Stand 1. Oktober 2007

Schlagworte:

Kaufkraftausgleich, Kaufkraftzuschlag, Lohnsteuer

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Die Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge (§ 3 Nr. 64 EStG) wurde entsprechend ergänzt. Die aktuelle Übersicht gibt den Stand vom 1. Oktober 2007 wieder.

Bitte beachten: Änderungen und Ergänzungen der Übersicht werden vierteljährlich veröffentlicht. Kaufkraftzuschläge für den Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis 1. Januar 2004 ergeben sich aus der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2003 (Az: IV C 5 - S 2341 - 16/03). Kaufkraftzuschläge für Zeiträume vor dem 1. Januar 2000 ergeben sich aus der Bekanntmachung vom 27. Dezember 2002 (Az: IV C 5 -S 2341 - 13/02). Der Zuschlag bezieht sich, sofern nicht andere Zuschläge festgesetzt sind, jeweils auf den gesamten konsularischen Amtsbezirk einer Vertretung (R 26 Abs.3 LStR). Informationen zu den konsularischen Amtsbezirken der Vertretungen erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.

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