Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 27.04.2007 |
Aktenzeichen: | 18 K 2132/06 Kg |
Schlagzeile: |
Aufenthalt aufgrund einer Duldung berechtigt auch nach neuem Recht nicht zum Bezug von Kindergeld
Schlagworte: |
Asylbewerber, Aufenthaltserlaubnis, Ausländer, Duldung, Kindergeld, Niederlassungserlaubnis, Verfassung, Verfassungsmäßigkeit
Wichtig für: |
Ausländer
Kurzkommentar: |
Ein Aufenthalt aufgrund einer Duldung berechtigt auch nach neuem Recht nicht zum Bezug von Kindergeld.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 51/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 19.10.2007):
Kindergeld für nur geduldeten, nicht freizügigkeitsberechtigten libanesischen Staatsbürger, der als abgelehnter Asylbewerber weder eine Niederlassungserlaubnis noch eine Aufenthaltserlaubnis erhalten hat? Gesetzliche Neuregelung (§ 62 Abs. 2 EStG i.d.F. des AuslAnsprG; § 52 Abs. 61a EStG) als Verstoß gegen Art. 3 und Art. 6 GG?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 62 Abs 2; EStG § 52 Abs 61a S 2; GG Art 3; GG Art 6
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 27.4.2007 (18 K 2132/06 Kg)