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Quelle:

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 01.12.2007
Aktenzeichen: 1 K 81/04

Schlagzeile:

Ein-Prozent-Regelung für Firmenwagen gilt auch bei Montagewagen, die bei der Kfz-Steuer als Lkw eingestuft sind

Schlagworte:

1 v. H. - Regelung, Ein-Prozent-Regelung, Fahrtenbuch, Firmenwagen, Kfz-Steuer, Kombi, Kombinationskraftwagen, LKW, Montagewagen, Monteurwagen, PKW-Überlassung, Privatnutzung, Werkstattwagen

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Stellt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter einen als Monteur- und Werkstattwagen genutzten zweisitzigen Opel Combo Kastenwagen mit Materialschränken und -fächern zur Verfügung, ist die private Nutzung nach der Ein-Prozent-Regelung zu versteuern, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. Das gilt auch dann, wenn der Firmenwagen bei der Kfz-Steuer als Lkw eingestuft ist.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VI R 34/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 19.10.2007):
Ist bei der unentgeltlichen Überlassung eines nach dem Kraftfahrzeugsteuer- oder Straßenverkehrssteuerrecht im Kraftfahrzeugschein als Lastkraftwagen klassifizierten Kombinationskraftwagen (hier: als Monteur- und Werkstattwagen genutzter zweisitziger Opel Combo Kastenwagen mit Materialschränken und -fächern) bei fehlenden Aufzeichnungen immer auch von einer Privatnutzung auszugehen und daher ein geldwerter Vorteil nach der 1 %-Regelung und ggf. auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Arbeitslohn anzusetzen? Scheidet dies bei Nutzung eines Lkw grundsätzlich aus, weil ein solches Fahrzeug nur zum Transport von Gütern, nicht aber zum Transport von Personen eingerichtet und bestimmt ist?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 8 Abs 2; EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2; EStG § 19 Abs 1 Nr 1; EStG § 42d
Vorgehend: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht , Entscheidung vom 1.12.2006 (1 K 81/04)

Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch BFH-Urteil vom 18.12.2008 (durcherkannt).

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