Quelle: |
Finanzgericht Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.09.2007 |
Aktenzeichen: | 6 K 2378/05 |
Schlagzeile: |
Besteuerung von Mehrzweckfahrzeugen (hier: Toyota Landcruiser J7) bei der Kfz-Steuer als Pkw oder Lkw
Schlagworte: |
EU-Betriebserlaubnisrichtlinie, Kfz-Steuer, Kraftfahrzeugsteuer, LKW, Mehrzweckfahrzeug, Personenkraftfahrzeug, PkW, Steuervergünstigung, Toyota Landcruiser
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Ob ein Pkw vorliegt, richtet sich nach den verkehrsrechtlichen Bestimmungen, u.a. auch der EU-Betriebserlaubnisrichtlinie.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen II R 63/07 (Abgabe; altes Aktenzeichen: IX R 75/07) sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 19.3.2008):
Kraftfahrzeugbesteuerung von Mehrzweckfahrzeugen:
Bestimmung des Begriffs "Personenkraftwagen" nach der EU-Betriebserlaubnisrichtlinie.
Strittig ist, ob ein Fahrzeug der Marke Toyota "Landcruiser J7" als Personenkraftwagen oder als anderes Fahrzeug der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt.
Ist ein derartiges Fahrzeug vorrangig zur Personenbeförderung oder zur Güterbeförderung ausgelegt?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
KraftStG § 8 Nr 1; KraftStG § 8 Nr 2; KraftStG § 12 Abs 2 S 1
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 13.9.2007 (6 K 2378/05)