Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 29.03.2007 |
Aktenzeichen: | 8 K 172/03 |
Schlagzeile: |
Berechnung der tariflichen Einkommensteuer beim Zusammentreffen von außerordentlichen Einkünften mit dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften
Schlagworte: |
Außerordentliche Einkünfte, Progressionsvorbehalt, Steuerberechnung, Tarifbegünstigung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 87/07 (Abgabe; alte Aktenzeichen: XI R 27/07, I R 32/07) sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig:
Berechnung der tariflichen Einkommensteuer beim Zusammentreffen von außerordentlichen Einkünften im Sinne des § 34 Abs. 2 EStG mit dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften im Sinne des § 32b Abs. 1 EStG?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 32b Abs 1; EStG § 34
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 29.3.2007 (8 K 172/03)