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Quelle:

Bundesrat
Art des Dokuments: Drucksache
Datum: 30.11.2007
Aktenzeichen: 743/07

Schlagzeile:

Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Schlagworte:

Altersvorsorge, Anwartschaft, Betriebliche Altersversorgung, Betriebsrente, Betriebsrentenanwartschaft, Entgeltumwandlung, Kinderzulage, Rentenanwartschaft, Rentenreform, Riester-Rente, Sozialversicherung, Steuerfreiheit, Unverfallbarkeit, Vermittlungsgutschein

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Der Bundesrat hat am 30. November 2007 dem vom Deutschen Bundestag am 8. November 2007 verabschiedeten Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (ursprünglicher Titel: Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung) zugestimmt. Damit bleibt die Beitragsfreiheit der zusätzlichen Altersvorsorge über 2008 hinaus unbefristet und unverändert bestehen. Zudem wird das Lebensalter für die Unverfallbarkeit von arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften auf das 25. Lebensjahr abgesenkt.

Das Dokument enthält folgende Drucksachen:
- Bundesrats-Drucksache 743/07 (Beschluss) vom 30.11.2007 (Zustimmung des Bundesrats)
- Erläuterung des Bundesrats vom 30.11.2007 zur Bundesrats-Drucksache 743/07
- Bundesrats-Drucksache 743/07 vom 09.11.2007 (Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 08.11.2007)
- Bundesrats-Drucksache 540/07 (Beschluss) vom 21.09.2007 (Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzentwurf des Bundestags)
- Bundesrats Drucksache 540/1/07 vom 11.09.2007 (Empfehlungen der Ausschüsse)
- Bundestags-Drucksache 16/6983 (Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales)
- Bundestags-Drucksache 16/6539 (Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung)

Hintergrund: Seit der Rentenreform 2001 haben Beschäftigte das Recht, Teile ihres Gehalts steuer- und sozialabgabenfrei zum Aufbau einer Betriebsrente zu verwenden; die Sozialabgabenfreiheit war jedoch bis Ende 2008 befristet. Laut Begründung zum Gesetzentwurf belegten neue Untersuchungen, dass das seit 2002 zu verzeichnende kräftige Wachstum der betrieblichen Altersversorgung in erster Linie auf die Steuer- und Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung zurückzuführen sei. Dieses Wachstum habe sich im Jahr 2006 merklich abgeschwächt, was mit dem bevorstehenden Wegfall der Beitragsfreiheit in Zusammenhang gebracht wird.

Deshalb sollen die Förderbedingungen für Entgeltumwandlungen auch über 2008 hinaus unverändert bestehen bleiben. Hierzu wird die Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung auf Dauer festgeschrieben.

Weiterhin sei zu beobachten, dass viele arbeitgeberfinanzierte Betriebsrentenanwartschaften derzeit verloren gingen, weil Beschäftigte - besonders kindererziehende junge Frauen - vor dem 30. Lebensjahr aus den Unternehmen ausscheiden und damit eine Voraussetzung für die Unverfallbarkeit ihrer Anwartschaften nicht erfüllen. Deshalb wird das Unverfallbarkeitsalter bei arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften von 30 auf 25 Jahre abgesenkt, um diese Betriebsrentenanwartschaften zu erhalten.

Der Bundesrat hat in seiner 836. Sitzung am 21. September 2007 zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen (vgl. Bundesrats-Drucksache 540/07 – Beschluss). Der Bundestag hat das Gesetz am 8. November 2007 auf Grund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales mit Änderungen verabschiedet. Hervorzuheben ist hierbei, dass bei der steuerlich geförderten Altersvorsorge die Kinderzulage nach § 85 EStG für die ab 1. Januar 2008 geborenen Kinder eines Förderberechtigten auf 300 Euro erhöht wird. Damit sollen insbesondere Familien mit Kindern motiviert werden, zusätzliche Altersvorsorge zu betreiben. Des Weiteren sind Änderungen des SGB III vorgenommen worden, die das arbeitsmarktpolitische Instrument Vermittlungsgutschein betreffen.

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