Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | Information |
Datum: | 11.12.2007 |
Aktenzeichen: |
Schlagzeile: |
Vergleich der Steuerbelastung des geltenden Rechts und des Entwurfs zur Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer anhand verschiedener Einzelbeispiele
Schlagworte: |
Bewertung, Erbschaftsteuer, Freibetrag, gemeiner Wert
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Bundeskabinett hat dem Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts am 11.12.2007 zugestimmt.
Das neue Erbschaftsteuerrecht soll im Frühjahr 2008 in Kraft treten. In Erbfällen kann mit Rückwirkung zum 1. Januar 2007 gewählt werden, ob altes oder neues Recht Anwendung finden soll, aber dies nur unter Beibehaltung des bisherigen Freibetrages.
Das Bundesfinanzministerium vergleicht die Steuerbelastung des geltenden Rechts und des Entwurfs zur Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer anhand folgender Einzelbeispiele:
– Das Vermögen besteht zu 100 % aus Grundvermögen
– Das Vermögen besteht zu 100 % aus Kapitalvermögen
– Das Vermögen besteht je zu 50 % aus Grundvermögen und Kapitalvermögen