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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Information
Datum: 11.12.2007
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Die wichtigen Änderungen im Regierungsentwurf des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts im Überblick

Schlagworte:

Arbeitsplatz, Betriebsvermögen, Bewertung, Erbschaftsteuer, Familienwohnheim, Freibetrag, gemeiner Wert, Güterrecht, Lasten, Nachfolge, Nutzung, Rente, Rückwirkungsoption, Schenkung, Sterbetafel, Unternehmensnachfolge, Verschonungsabschlag, Verschonungsregelung, Versorgungsfreibetrag, Zugewinngemeinschaft

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium hat die wichtigsten Änderungen des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts, dem das Bundeskabinett am 11.12.2007 zugestimmt hat, zusammengestellt.

Das neue Erbschaftsteuerrecht soll im Frühjahr 2008 in Kraft treten. In Erbfällen kann mit Rückwirkung zum 1. Januar 2007 gewählt werden, ob altes oder neues Recht Anwendung finden soll, aber dies nur unter Beibehaltung des bisherigen Freibetrages.

Gliederung der Information des Bundesfinanzministeriums:
1. Freibeträge für Erben im Vergleich (Altes Recht – Neues Recht)
2. Heranführen der Behandlung von Lebenspartnern an die der Ehegatten
3. Freibetrag für andere bewegliche körperliche Gegenstände
4. Verschonung für Betriebsvermögen
5. Verschonungsabschlag
6. Bewertung von Renten, Nutzungen und Lasten
7. Rückwirkungsoption

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