Quelle: |
Finanzgericht Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 08.11.2007 |
Aktenzeichen: | 6 K 2615/05 Z |
Schlagzeile: |
Festsetzung der Anlieferungs-Referenzmenge Milch nach Rückgewähr einer zunächst verpachteten Referenzmenge
Schlagworte: |
Anlieferungs-Referenzmenge, Bescheinigung, Bestandskraft, Milch, Referenzmenge, Rückgewähr, Verpachtung, Zoll
Wichtig für: |
Land- und Forstwirte
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VII R 44/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.5.2008):
Festsetzung der Anlieferungs-Referenzmenge Milch nach Rückgewähr einer zunächst verpachteten Referenzmenge.
Ist die Finanzbehörde bei der Referenzmengen-Bescheinigung an die bestandskräftige Bescheinigung der Rückgewähr einer Referenzmenge durch die Landesstelle gebunden, unabhängig davon, in welcher Höhe die übertragene Menge vom Pächter bereits beliefert worden ist?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EGV 1788/2003 Art 5 Buchst k; EGV 1788/2003 Art 11 Abs 2; MilchAbgV § 8 Abs 3
Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Entscheidung vom 8.11.2007 (6 K 2615/05 Z)