Quelle: |
Gesetzgeber Bund |
Art des Dokuments: | Gesetz |
Datum: | 23.11.2007 |
Aktenzeichen: | BGBl 2007 I S. 2631 |
Schlagzeile: |
Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts
Schlagworte: |
Beratung, Lebensversicherung, Rückkaufswert, Schadensersatz, Stille Reserven, Versicherung, Versicherungsvertragsrecht
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts vom 23. November 2007 ist am 29. November 2007 im Bundesgesetzblatt 2007 Teil I Nr. 59, Seiten 2631 ff. bekannt gegeben worden.
Änderungen im Versicherungsvertragsgesetzes sollen den Verbraucherschutz und die Transparenz beim Abschluss von Versicherungsverträgen erhöhen. In Zukunft sind Versicherer zu einer umfassenden Beratung verpflichtet. Sie müssen die Versicherungsnehmer vor Abschluss eines Vertrages über die einzelnen Vertragsbestimmungen informieren.
Auch im laufenden Vertragsverhältnis kann der Versicherer zu weiteren Beratungsgesprächen verpflichtet sein. Verletzen Versicherer oder Vermittler ihre Beratungspflichten, sind sie dem Versicherten zum Schadensersatz verpflichtet.
Die Lebensversicherung ist ein wichtiger Baustein der privaten Altersvorsorge. In Zukunft müssen Versicherte angemessen an den stillen Reserven beteiligt werden, die mit ihren Versicherungsbeiträgen erwirtschaftet wurden. Ferner wurde eine eindeutige und transparente Berechnung des Rückkaufswerts von Lebensversicherungen gesetzlich verankert.