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Quelle:

Gesetzgeber Bund
Art des Dokuments: Gesetz
Datum: 10.12.2007
Aktenzeichen: BGBl 2007 I S. 2838

Schlagzeile:

Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Schlagworte:

Altersvorsorge, Betriebliche Altersversorgung, Betriebsrentenanwartschaft, Entgeltumwandlung, Riester-Rente, Riester-Zulage, Sozialversicherung, Unverfallbarkeit, Zusatzrente

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch vom 10. Dezember 2007 wurde am 17. Dezember 2007 im Bundesgesetzblatt 2007 Teil I Nr. 63, Seite 2838 f. bekannt gegeben.

Die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung wird in gleicher Form und Höhe wie bisher über 2008 hinaus unbefristet fortgesetzt. Zusammen mit der entsprechenden Steuerfreiheit ergibt dies eine solide und dauerhafte Grundlage für die Förderung der betrieblichen Altersversorgung. Sie bleibt damit auch in Zukunft eine sehr attraktive Möglichkeit, eine Zusatzrente aufzubauen.

Die Beteiligten, besonders die Tarifvertragsparteien, haben jetzt Planungssicherheit, um den mit der Rentenreform 2002 eingeleiteten Auf- und Ausbau einer kapitalgedeckten zusätzlichen Altersvorsorge weiter voranzutreiben. Viele der über 400 bestehenden Tarifverträge zur Entgeltumwandlung laufen wegen der ursprünglich vorgesehenen Befristung der Sozialversicherungsfreiheit nur bis Ende 2008. Nun ist der Weg frei, Tarifverträge zur Altersvorsorge mit einer Laufzeit über das Jahr 2008 hinaus zu schließen.

In dem Gesetzespaket sind zwei weitere wichtige Maßnahmen zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge enthalten: Um möglichst vielen Beschäftigten – besonders jungen Frauen – künftig ihre betriebliche Altersversorgung zu erhalten, wird mit dem Gesetz das Lebensalter für die Unverfallbarkeit von arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften auf das 25. Lebensjahr abgesenkt. Die jetzige Altersgrenze von 30 Jahren ist besonders für junge Frauen von Nachteil, die wegen der Kindererziehung vor diesem Alter aus dem Unternehmen ausscheiden und dann ihre Betriebsrentenanwartschaft verlieren.

Zum anderen wird – wie bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSZ und SPD vereinbart – die Riester-Zulage für ab 2008 geborene Kinder von 185 auf 300 Euro erhöht. Die Riester-Rente wird damit für Familien noch lohnender: Künftig übernimmt der Staat bei einer Einverdiener-Familie mit 30.000 Euro Durchschnittsverdienst von den 1.200 Euro Sparbeitrag für die Zusatzrente bei der Geburt eines Kindes 608 Euro. Die Förderquote für die Familie steigt damit auf über 50 Prozent. Kommt später ein zweites Kind hinzu, klettert der Anteil der staatlichen Unterstützung sogar auf über 75 Prozent (908 Euro). Und dabei sind eventuell bereits vorhandene Kinder, für die es jeweils 185 Euro Zulage jährlich gibt, noch nicht berücksichtigt.

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