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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 19.01.2007
Aktenzeichen: IV C 8 - S 2255 - 2/07

Schlagzeile:

Einkommensteuerliche Behandlung wiederkehrender Leistungen im Zusammenhang mit der Übergabe von Geldvermögen zur Schuldentilgung

Schlagworte:

Geldvermögen, Schuldentilgung, Vermögensübergabe, Wiederkehrende Leistungen

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Im Urteil vom 1. März 2005 - X R 45/03 - hat der BFH entschieden, dass anlässlich der Übergabe von Geld- oder Wertpapiervermögen eine als Sonderausgabe abziehbare dauernde Last im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG begründet werden kann, wenn dieses Vermögen vom Übernehmer vereinbarungsgemäß zur Tilgung von Schulden verwendet wird, mit denen die Anschaffung oder Herstellung von Ertrag bringendem Vermögen - im Urteilsfall eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Einfamilienhauses - finanziert worden war.

Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind diese Grundsätze des BFH-Urteils aus den im BMF-Schreiben genannten Gründen über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.

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